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Einladung zur Pressekonferenz in Berlin
Tier- und Naturschützer fordern ein Ende der Wildtierhaltung in deutschen Zirkussen.
Teilnehmer der Pressekonferenz sind Dr. Jörg Styrie, Bundesvorsitzender Bund gegen Missbrauch der Tiere, Thomas Schröder, Bundesgeschäftsführer Deutscher Tierschutzbund und Dr. Helmut Röscheisen, Generalsekretär Deutscher Naturschutzringes.
Termin: 02.09.2010, Hotel Albrechtshof, Albrechtstraße 8, 10117 Berlin
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Seit Juli 2007 ist Dr. Klaus Lüdcke Tierschutzbeauftragter des Landes Berlin (Bild links). Über seine Tätigkeit im Zeitraum von September 2009 bis Juli 2010 hat Dr. Lüdcke nun einen Tätigkeitsbericht vorgelegt. Diesem Bericht sind informative Anlagen beigefügt, die nicht das Aufgabengebiet des Tierschutzbeauftragten wiedergeben und deren Zahlen im Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin und in den Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämtern der Berliner Stadtbezirke erhoben wurden. Für Tierschützer von besonderer Bedeutung sind eine Auflistung der Hundeauslaufgebiete und der Hundebissstatistik der Jahre 2008 und 2009.

Bundestag lässt erneut Mastkaninchen im Stich
Der Agrarausschuss des Bundestages hat am 7.7.2010 erneut einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt, die eine Verbesserung der Haltungsbedingungen von Mastkaninchen gefordert hatten.
Zuvor hatte der bmt zusammen mit anderen Tierschutzorganisationen vor dem Bundestag demonstriert, um auf die völlig tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen aufmerksam zu machen und den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zu unterstützen. Das Tierschutzbündnis „Kaninchenmast, nein danke“ kämpft schon seit langem für die Einführung verbindlicher, artgerechter Haltungsvorschriften und damit die endgültige Abschaffung der tierquälerischen Käfighaltung in der industriellen Kaninchenmast
Besuch bei unseren Wölfen im Wildpark Johannismühle

bmt-Landesverband Berlin freut sich über gesponsertes Tierschutzfahrzeug
Mit seinen Werbeanzeigen ist das neue bmt-Tierschutzfahrzeug ein wahrer Hingucker:

Junge Katzen suchen neues, liebevolles Zuhause 


CDU und FDP lassen Versuchstiere im Stich – Bundesregierung blockiert historische Chance
Berlin, 24.03.2010. Der Bund gegen Missbrauch der Tiere (bmt) und weitere Tierschutzorganisationen haben heute vergeblich vor dem Bundestag für einen besseren Schutz für Versuchstiere demonstriert. 

Da Zirkusbetriebe, die Wildtiere mit sich führen, in Berlin häufig gegen das Tierschutzgesetz und gegen die so genannten Zirkusleitlinien verstoßen, hat sich der Berliner Senat Ende November 2009 deutlich für ein Haltungsverbot bestimmter Tiere wildlebender Arten in Zirkussen ausgesprochen. Damit antwortete das Abgeordnetenhaus auf eine Kleine Anfrage des Abgeordeneten Gregor Hoffmann (CDU).
Wie die dpa am 09.11.2009 berichtet, erhalten die beiden Berliner Stadtbärinnen Maxi und Schnute auch nach dem Protest von Tierschützern kein neues Zuhause. Ein Umzug in einen Bärenpark aus Gründen des Tierschutzes sei nicht zwingend notwendig, heißt es in der jüngsten Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage der Berliner Grünen im Abgeordnetenhaus. Eine Komfort- Zulage bekommen die Bären auch nicht. Sie werden in ihrem Zwinger im Köllnischen Park weiter um 17.30 Uhr eingeschlossen. Diese Entscheidung habe vor allem Sicherheitsgründe, heißt es in der Stellungnahme. Eine längere Bären-Bewachung im Freigehege sei vom Bezirksamt Mitte nicht zu leisten.
Die Landtagsfraktion Bündnis90/Die Grünen fordern den Senat in einem aktuellen Antrag auf, die Gewährung von Landeszuschüssen an den Berliner Zoo und den Berliner Tierpark davon abhängig zu machen, dass sich beide Einrichtungen grundsätzlich bei ihren Nachzuchten an den bestehenden Europäischen Arterhaltungsprogrammen (EEP) beteiligen, dass die Gehegegrößen deutlich erweitert werden und im Gegenzug die Zahl der Tiere mittel- und langfristig deutlich reduziert wird, um die Haltungsbedingungen für die Tiere zu verbessern. Hier gelangen Sie zum Antrag (pdf-Format) vom 02.11.2009.

Künftig ist die private Haltung gefährlicher Tiere wildlebender Arten in Berlin nicht mehr erlaubt. Dazu wird die Verordnung zum Halten solcher Tiere geändert. Die bisherige Ausnahmemöglichkeit vom Haltungsverbot wird deutlich eingeschränkt. Ausnahmegenehmigungen für die private, nicht gewerbliche Haltung von Tieren, die für den Menschen aufgrund bestimmter Eigenschaften besonders gefährlich sind, dürfen nicht mehr erteilt werden. Unter dieses generelle Verbot fallen u.a. Großkatzen, Bären, Wölfe, Giftschlangen sowie hochgiftige Skorpione und Spinnen.

Mitglieder der "Initiative für ein Wildtierverbot in Zirkussen" haben den "Circus Krone" während seines Gastspiels in Berlin drei Tage lang genau beobachtet. Sie haben dabei 700 Fotos geschossen und 20 Videoclips gedreht, die mehrere Verstöße gegen die Zirkusleitlinien dokumentieren. Die Liste der wichtigsten auf Bild und Video festgehaltenen Mängel vom 17. bis zum 19.09.09 umfasst 12 Punkte. Die Video- und Fotodokumente wurden dem Veterinäramt übergeben. Auch der bmt ist Mitglied der Initiative.
Der bmt begrüßt die Ankündigungen des Landestierschutzbeauftragten Lüdcke sowie der Umweltsenatorin Lompscher, sich für ein Auftrittsverbot von Zirkussen einzusetzen, die Wildtiere mit sich führen. Die Senatorin kündigte zudem an, sich für eine Wiedervorlage einer Bundesratsinitiative im Bundestag einsetzen. Der Bundesrat hatte bereits im Jahr 2003 eine so genannte Entschließung gefasst und die Bundesregierung gebeten, das Halten von Tieren wildlebender Arten, und zwar insbesondere von Affen, Elefanten und Großbären, in Zirkusbetrieben - mit entsprechenden Übergangsregelungen für vorhandene Tiere - grundsätzlich zu verbieten.

bmt demonstriert gegen den Baumarktverkauf von Kleintieren
Im Rahmen der großen bmt-Kampagne gegen den Verkauf von Kleintieren in Baumärkten protestierte der Landesverband Berlin am Freitag, den 28. August 2009, vor dem OBI-Baumarkt in Berlin-Reinickendorf.


Tiere können nicht klagen. Doch wie in den meisten anderen Bundesländern dürfen anerkannte Tierschutzverbände nicht vor Gericht ziehen, um die Rechte der Tiere einzuklagen. Und das, obwohl der Tierschutz seit dem Jahr 2002 im Grundgesetz verankert ist. Der Tierschutzverein für Berlin, die Tierversuchsgegner Berlin und Brandenburg und der Bund gegen den Missbrauch der Tiere wollen dies ändern und sammeln ab sofort Stimmen für die Einführung der so genannten Verbandsklage. Unter http://www.tierschutzklage.de besteht die Möglichkeit, das Anliegen der Tierschützer online zu unterstützen.
